Direkt zum Seiteninhalt

Infos zum Karate

Infos

Karate-Einsteiger:

Karate ist eine Sparte des TSV Achim. Die Mitgliedsgebühr setzt sich aus einem Basisbeitrag und dem Spartenbeitrag zusammen. Wer mehrere Sportarten im TSV Achim machen möchte, zahlt einmal den Basisbeitrag und dann für jede Sparte extra den Zusatzbetrag.
Kündigungen, Adress- oder andere Änderungen müssen über die Geschäftsstelle des TSV Achim abgewickelt werden.

Mitgliedschaft im DKV:

Wer Gürtelprüfungen ablegen und/oder Turniere besuchen möchte, muss zusätzlich Mitglied im Deutschen Karate Verband (DKV) sein. Die Mitgliedschaft erwirbt man durch den einmaligen Kauf eines Ausweis' (DKV-Pass) und jährlich einer Jahresmarke, die in den DKV-Pass eingeklebt wird. Im Pass werden auch alle Gürtelprüfungen und Erfolge dokumentiert.
Seit 2016 ist jedes Mitglied unserer Abteilung automatisch auch Mitglied beim DKV. Damit erfüllen wir die übliche Regel, dass Vereinsmitglieder bei den Fachverbänden im Land und im Bund gemeldet sind. Details zur Jahresmarke hier.

Wieso DKV?

Der DKV ist der vom Bundesministerium für Inneres  und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) offiziell anerkannte Fachverband für Karate in Deutschland (so wie beispielsweise der DFB bei den Fußballern). Andere Verbände oder Sportschulen bieten auch Karate an, aber ohne Anerkennung, ohne öffentliche Förderung und ohne Trainerlizenzen.
Unterorganisationen des DKV und des DOSB sind unter anderem die Karate-Landesverbände (für uns in Niedersachsen KVN), der Kreissportbund Verden (KSB Verden) und der Kreisfachverband Karate.
Unsere Trainer besitzen Lizenzen, die vom DOSB ausgegeben werden und regelmäßig verlängert werden müssen.
Mehr Infos zum DKV gibt es bei Wikipedia.

Gürtelprüfungen

Jede Gürtelprüfung wird nach der vom DKV herausgegebenen Prüfungsordnung absolviert.
Man zählt praktisch rückwärts vom Weißgurt (9. Kyu) bis zum Braungurt (1. Kyu), dann folgen die Meistergrade (Dan; Schwarzgurte). Unsere Stilrichtung nennt sich Shotokan.

   * bis zum 9. Kyu (weißer Gürtel) keine Vorbereitungszeit
   * der 9. Kyu darf zeitgleich mit dem 8. Kyu abgelegt werden (aber zwei Prüfungsmarken erforderlich)
   * bis zum 8./7./6./5./4./3./2. und 1. Kyu: immer wieder 3 Monate
   * Ein Unterschreiten der Vorbereitungszeit kann bei herausragenden Leistungen bis zur Hälfte verkürzt werden.
   * Die Wartezeit bei Kindern beträgt beim 8. bis 1. Kyu  jeweils 5 Monate.
   * Ein Unterschreiten der Vorbereitungszeit kann auch hier bei herausragenden Leistungen bis zur Hälfte verkürzt werden.
 

Zurück zum Seiteninhalt